7.1 Allgemeine Stauvorschriften

7.1.1 Einleitung

Dieses Kapitel enthlt allgemeine Vorschriften fr die Stauung gefhrlicher Gter in Schiffen aller Art. Besondere Stauvorschriften fr Containerschiffe, Ro/Ro-Schiffe, Stckgutschiffe und Trgerschiffe sind in den Kapiteln 7.4 bis 7.7 festgelegt.


7.1.2 Begriffsbestimmungen

Bemerkung: Der Begriff Magazin wird im Rahmen des IMDG-Codes nicht mehr verwendet. Ein Magazin, das nicht fest in das Schiff eingebaut ist, muss den Vorschriften fr eine geschlossene Gterbefrderungseinheit fr Klasse 1 (siehe 7.1.2) entsprechen. Ein Magazin, das fest in das Schiff eingebaut ist, wie eine Abteilung, ein Bereich unter Deck oder ein Laderaum, muss den Vorschriften von 7.6.2.4 entsprechen.

Frei von Wohn- und Aufenthaltsrumen bedeutet, dass bei der Stauung von Versandstcken oder Gterbefrderungseinheiten ein Mindestabstand von 3 m zu Wohn- und Aufenthaltsrumen, Lufteintrittsffnungen, Maschinenrumen und anderen geschlossenen Arbeitsbereichen einzuhalten ist.

Geschlossene Gterbefrderungseinheit fr Klasse 1 bezeichnet eine Einheit, die den Inhalt durch bleibende Bauteile vollstndig umschliet, auf dem Schiff befestigt werden kann und, mit Ausnahme der Unterklasse 1.4, gem Begriffsbestimmung in diesem Abschnitt in bautechnischer Hinsicht geeignet ist. Gterbefrderungseinheiten mit Seiten- oder Dachplanen sind keine geschlossenen Gterbefrderungseinheiten. Der Boden jeder geschlossenen Gterbefrderungseinheit muss entweder aus einem geschlossenen Holzboden bestehen oder so beschaffen sein, dass die Gter auf Lattengitter, Holzpaletten oder Stauholz gestaut werden.

Brennbarer Stoff bezeichnet einen Stoff, bei dem es sich um ein gefhrliches Gut handeln kann oder nicht, der aber leicht entzndbar ist und die Verbrennung unterhlt. Beispiele brennbarer Stoffe sind Holz, Papier, Stroh, Fasern pflanzlichen Ursprungs, Produkte aus solchen Stoffen, Kohle, Schmierle und le. Diese Begriffsbestimmung gilt nicht fr Verpackungsstoffe oder Stauholz.

Mgliche Zndquellen bezeichnet unter anderem offenes Feuer, Abgasaustritte von Maschinen, Kchenabzge, Elektroanschlsse und elektrische Ausrstung, einschlielich derjenigen an gekhlten oder beheizten Gterbefrderungseinheiten, es sei denn, sie sind vom Typ bescheinigte Sicherheit*.

* Fr Laderume siehe SOLAS II-2/19.3.2 und fr gekhlte oder beheizte Gterbefrderungseinheiten siehe die Empfehlungen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission, insbesondere IEC 60079.

Geschtzt vor Wrmequellen bedeutet, dass Versandstcke und Gterbefrderungseinheiten mindestens 2,4 m entfernt von erwrmten Bauteilen des Schiffes, deren Oberflchentemperatur hher als 55 C sein kann, gestaut werden mssen. Beispiele fr erwrmte Bauteile sind Dampfleitungen, Heizrohre sowie die Decken oder Seitenwnde beheizter Treibstoff- und Ladetanks und die Schotten von Maschinenrumen. Darber hinaus mssen Versandstcke, die nicht in eine Gterbefrderungseinheit verladen und an Deck gestaut sind, vor direkter Sonneneinstrahlung geschtzt sein. Die Oberflche einer Gterbefrderungseinheit kann sich bei direkter Sonneneinstrahlung und nahezu Windstille schnell erwrmen und die Ladung kann sich ebenfalls erwrmen. In Abhngigkeit von der Art der Gter in der Gterbefrderungseinheit und der geplanten Reise sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die direkte Sonneneinstrahlung vermindert wird.

Stauung bedeutet die ordnungsgeme Platzierung gefhrlicher Gter an Bord eines Schiffes zur Gewhrleistung der Sicherheit und des Umweltschutzes whrend der Befrderung.

Stauung an Deck bedeutet Stauung auf dem Wetterdeck. Bezglich offener Ro/Ro-Laderume siehe 7.5.2.6.

Stauung unter Deck bedeutet Stauung an einem Ort mit Ausnahme des Wetterdecks. Bezglich offener Containerschiffe siehe 7.4.2.1.

In bautechnischer Hinsicht fr Klasse 1 geeignet bedeutet, dass die Bauelemente der Gterbefrderungseinheit, wie obere und untere seitliche Lngstrger, obere und untere Quertrger, Trschwelle und Trtrger, Bodenquertrger, Eckpfosten und Eckbeschlge eines Frachtcontainers, keine greren Beschdigungen aufweisen drfen. Grere Beschdigungen sind: Beulen oder Verbiegungen in den Bauteilen, die tiefer als 19 mm sind, ungeachtet ihrer Lnge; Risse oder Bruchstellen in Bauteilen; mehr als eine Verbindungsstelle (z. B. berlappende Verbindungsstelle) in oberen oder unteren Quertrgern oder Trtrgern; mehr als zwei Verbindungsstellen in einem unteren oder oberen seitlichen Lngstrger oder eine Verbindungsstelle in einer Trschwelle oder in einem Eckpfosten; Trscharniere oder Beschlge, die verklemmt, verdreht, zerbrochen, nicht vorhanden oder anderweitig nicht funktionsfhig sind; Dichtungen oder Verschlsse, die undicht sind; oder bei Frachtcontainern jede Verwindung der Konstruktion, die so stark ist, dass die ordnungsgeme Positionierung des Umschlaggerts, das Aufsetzen auf dem Chassis oder Fahrzeug und das Verzurren darauf oder das Einsetzen in die Schiffszellen nicht mglich ist. Darber hinaus ist, ungeachtet des verwendeten Werkstoffes, Verschlei bei einem Bauelement der Gterbefrderungseinheit, wie durchrostete Stellen in Metallseitenwnden oder zerfaserte Stellen in Bauteilen aus Glasfaser, unzulssig. Normale Abnutzung einschlielich Oxidation (Rost), kleine Beulen und Schrammen und sonstige Beschdigungen, die die Eignung oder Wetterfestigkeit der Einheiten nicht beeintrchtigen, sind jedoch zulssig.


7.1.4 Besondere Stauvorschriften

7.1.4.1 Stauung von ungereinigten leeren Verpackungen einschlielich IBC und Groverpackungen

Ungeachtet der Stauvorschriften in der Gefahrgutliste drfen ungereinigte leere Verpackungen einschlielich IBC und Groverpackungen, die in geflltem Zustand nur an Deck gestaut werden drfen, an Deck oder unter Deck in einem mechanisch belfteten Laderaum gestaut werden. Ungereinigte leere Druckgefe mit dem Kennzeichen der Klasse 2.3 drfen jedoch nur an Deck gestaut werden (siehe auch 4.1.1.11) und Abfall-Druckgaspackungen drfen nur gem den Angaben in Spalte 16a der Gefahrgutliste gestaut werden.


7.1.4.2 Stauung von Meeresschadstoffen und ansteckungsgefhrlichen Stoffen der UN-Nummern 2814, 2900 und 3549

Wenn die Stauung an Deck oder unter Deck erlaubt ist, ist die Stauung unter Deck vorzuziehen. Wenn die Stauung nur an Deck vorgeschrieben ist, ist der Stauung auf gut geschtzten Decks oder innerhalb geschtzter Bereiche auf freiliegenden Decks der Vorzug zu geben.


7.1.4.3 Stauung von begrenzten Mengen und freigestellten Mengen

Bezglich der Stauung begrenzter Mengen und freigestellter Mengen siehe 3.4 und 3.5.


7.1.4.4 Stauung von Gtern der Klasse 1

7.1.4.4.1 In Frachtschiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder darber und vor dem 1. September 1984 gebauten Fahrgastschiffen sowie in vor dem 1. Februar 1992 gebauten Frachtschiffen mit einer Bruttoraumzahl von unter 500 drfen Gter der Klasse 1 mit Ausnahme der Unterklasse 1.4 Vertrglichkeitsgruppe S nur an Deck gestaut werden, sofern die Verwaltung nichts anderes genehmigt hat.

7.1.4.4.2 Bei der Stauung von Gtern der Klasse 1 mit Ausnahme der Unterklasse 1.4 muss ein horizontaler Abstand von mindestens 12 m zu den Wohn- und Aufenthaltsrumen, Rettungsmitteln 2) und zu allgemein zugnglichen Bereichen eingehalten werden, die fr Fahrgste des Schiffes ohne Berechtigung oder Beschrnkungen zugnglich sind.

7.1.4.4.3 Der Abstand zwischen Gtern der Klasse 1 mit Ausnahme der Unterklasse 1.4 und der Bordwand muss mindestens ein Achtel der Lnge der Schiffsbreite oder 2,4 m betragen, je nachdem, welches der kleinere Wert ist.

7.1.4.4.4 Bei der Stauung von Gtern der Klasse 1 muss ein horizontaler Abstand von mindestens 6 m zu mglichen Zndquellen eingehalten werden.

7.1.4.4.5 Befrderungen zu oder von Offshore-lplattformen, beweglichen Offshore-Bohreinheiten und anderen Offshore-Einrichtungen

Ungeachtet der in Spalte 16a der Gefahrgutliste angegebenen Staukategorie drfen UN 0124 PERFORATIONSHOHLLADUNGSTRGER, GELADEN und UN 0494 PERFORATIONSHOHLLADUNGSTRGER, GELADEN, die zu oder von Offshore-lplattformen, beweglichen Offshore-Bohreinheiten und anderen Offshore-Einrichtungen befrdert werden, an Deck in Paletten, Verschlgen oder Krben fr Offshore-Bohrwerkzeuge gestaut werden, vorausgesetzt:

.1 die Zndeinrichtungen sind voneinander und von jeglichen Perforationshohlladungstrgern gem 7.2.7 sowie von jeglichen anderen gefhrlichen Gtern gem 7.2.4 und 7.6.3.2 getrennt, sofern von der zustndigen Behrde nichts anderes zugelassen ist;

.2 die Perforationshohlladungstrger sind whrend der Befrderung sicher fixiert;

.3 jede an einem Trger angebrachte Hohlladung enthlt hchstens 112 g explosive Stoffe;

.4 jede Hohlladung, die nicht vollstndig von Glas oder Metall umschlossen ist, ist nach dem Einbau in den Trger vollstndig von einer Abdeckung aus Metall geschtzt;

.5 beide Enden von Perforationshohlladungstrgern sind durch Abdeckkappen aus Stahl geschtzt, die im Falle eines Brandes eine Druckentlastung ermglichen;

.6 der Gesamtinhalt an Explosivstoff berschreitet nicht 95 kg je Palette, Verschlag oder Korb fr Bohrwerkzeuge und
.7 wenn mehr als eine Palette, ein Verschlag oder ein Korb fr Bohrwerkzeuge "an Deck" gestaut wird, wird ein horizontaler Abstand von mindestens 3 m zwischen diesen eingehalten.

7.1.4.4.6 Stauung auf Fahrgastschiffen

7.1.4.4.6.1 Gter der Unterklasse 1.4 Vertrglichkeitsgruppe S drfen auf Fahrgastschiffen in beliebiger Menge befrdert werden. Andere Gter der Klasse 1 drfen auf Fahrgastschiffen nicht befrdert werden; ausgenommen sind folgende Gter:

.1 Gter der Vertrglichkeitsgruppen C, D und E und Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe G, sofern die gesamte Nettoexplosivstoffmasse 10 kg je Schiff nicht berschreitet und die Gter in geschlossenen Gterbefrderungseinheiten an Deck oder unter Deck befrdert werden;
 
.2 Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe B, sofern die gesamte Nettoexplosivstoffmasse 10 kg je Schiff nicht berschreitet und die Gter nur an Deck in geschlossenen Gterbefrderungseinheiten befrdert werden.

7.1.4.4.7 Die Verwaltung kann von den Vorschriften in Kapitel 7.1 abweichende Vereinbarungen zulassen.


7.1.4.6 Stauung von gefhrlichen Gtern unter Temperaturkontrolle

7.1.4.6.1 Wenn Staumanahmen getroffen werden, ist zu bercksichtigen, dass es notwendig werden kann, angemessene Notfallmanahmen, wie beispielsweise berbordwerfen oder Fluten des Containers mit Wasser, zu treffen und dass die Temperatur gem 7.3.7 berwacht werden muss. Wird whrend des Transports die Kontrolltemperatur berschritten, sind sofort Manahmen einzuleiten, die entweder die Reparatur der Khlanlage oder die Erhhung der Khlleistung (z. B. durch Hinzufgen von flssigen oder festen Kltemitteln) einschlieen. Kann eine ausreichende Khlleistung nicht wieder hergestellt werden, sind Notfallmanahmen einzuleiten.

7.1.4.7 Stauung von stabilisierten gefhrlichen Gtern

Fr Stoffe, bei denen gem 3.1.2.6 der Ausdruck "STABILISIERT"/"STABILIZED" dem richtigen technischen Namen des Stoffes hinzugefgt wird, gelten Staukategorie D und SW1.


2): Rettungsmittel (Absatz 7.1.4.4.2): Der Begriff "Rettungsmittel" bedeutet das Hauptberlebensfahrzeug bzw. die Hauptberlebensfahrzeuge und das Hauptbereitschaftsboot bzw. die Hauptbereitschaftsboote, die nach den SOLAS-Regeln III/21 und III/31 Absatz 1 erforderlich sind, nicht jedoch andere Rettungsmittel wie Rettungsringe, zustzliche Rettungsfle, die nach den SOLAS-Regeln III/31 Absatz 3.2 und III/31 Absatz 1.4 erforderlich sind, sowie Rettungswesten und Eintauchanzge, die diesen Rettungsflen zugeordnet sind.